Reparatur des Sustgebäudes zu Tracht ohne Beihilfe von Hasli

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In einem Vergleich zwischen Brienz und Hasli bestimmt Landvogt Rohr, Brienz solle das schadhafte Sustgebäude zu Tracht auf eigene Kosten, ohne Beihilfe von Hasli, reparieren und einbruchsicher machen. Für gestohlene Waren habe Brienz zu haften. Dafür erhält Brienz das Recht, einen nach Last und Ware fixierten Sustlohn von allen Benützern von Susthaus und Ländte zu beziehen.