
Gemeinden verlieren Aufgabe / Im Kanton Bern werden Vormundschaftsfragen künftig regional behandeltMit 84 zu 59 Stimmen hat der bernische Grosse Rat gestern entschieden, dass das Vormundschaftswesen im Kanton Bern künftig regional organisiert wird. Vor allem Volksvertreter aus ländlichen Regionen wehrten sich dagegen, dass der Kanton den Gemeinden wieder eine Aufgabe wegnehme. Tatsächlich aber kam der Druck von Bundesbern. Das Bundesrecht schreibt nämlich neu vor, dass die erstinstanzliche Erwachsenen- und Kindesschutzbehörde künftig eine mit drei Mitgliedern interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde sein muss. Für die Gemeinden hat dies Folgen: Dass der Gemeinderat zugleich Vormundschaftsbehörde ist – heute ist dies im Kanton Bern noch häufig der Fall –, ist nach neuem Recht nicht mehr zulässig. Zu diskutieren gab im Grossen Rat jedoch die Frage, ob die Vormundschaftsbehörden kommunal, regional oder kantonal organisiert sein sollen. «Unser Vorschlag ist ein Kompromiss des Kompromisses», sagte Elisabeth Schwarz (SVP, Steffisburg) namens der vorberatenden Grossratskommission. Dies, weil aus dem ursprünglich vom Regierungsrat vorgeschlagenen kantonalen Modell ein regionales geworden war. Und dieses war nun das von der Kommission favorisierte Modell zur Umsetzung des Erwachsenen- und Kindesschutzrechts. Das regionale Modell orientiert sich an den Verwaltungskreisen, wobei grosse Kreise geteilt und kleine zusammengelegt werden. Damit entstehen 11 Fachbehörden. Diese sind in ihrer Entscheidkompetenz unabhängig. Die Mitglieder der Erwachsenen- und Kindesschutzbehörden werden vom Regierungsrat gewählt. Um Synergien zu nutzen, sollen die Behörden möglichst den Regierungsstatthalterämtern angegliedert werden. Übrigens: Burgergemeinden können Vormundschaftsfälle in eigener Kompetenz lösen. Neu ist die Vormundschaftsbehörde auch für den fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) zuständig. Bisher war dies eine Aufgabe der Regierungsstatthalter. Im Kanton Bern kommt es jährlich zu etwa 750 FFE-Fällen. Für das regionale Vormundschaftsmodell machte sich auch Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) stark. Um genügend Fallzahlen und die nötige Erfahrung zu erreichen, brauche es Strukturen mit 50000 bis 100000 Einwohnern. In kleinen Kommunen fehlten diese Voraussetzungen. Denn: «Wir haben gerade jetzt eine Staatshaftungsklage am Hals, weil eine Gemeinde nicht gut gearbeitet hat.» Die neue Organisation dürfte 2013 in Kraft treten.Datum der Neuigkeit 28. Jan. 2010
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