Regionale Volksabstimmung zur institutionellen Zukunft des Berner Jura: Objektivität, Transparenz und Verhältnismässigkeit leiten Regierung bei ihrem Engagement in der Juraabstimmung

17. Mai 2013
Im Vorfeld der regionalen Volksabstimmung vom 24. November 2013 wird sich die bernische Kantonsregierung für einen Verbleib des Berner Juras im Kanton Bern einsetzten. Sie wird sich dabei strikt an das geltende Recht halten. Insbesondere wird der Kanton Bern keine privaten Komitees oder Gruppierungen mit öffentlichen Mitteln unterstützen. Der ihm vom Gesetz her eingeräumte Spielraum will der Regierungsrat jedoch voll ausnutzen. In diesem Sinne hat er sechs Vorstösse zuhanden der Behandlung in der Juni-Session des Grossen Rates beantwortet.

Die Stimmberechtigten des Berner Juras und des Kantons Jura werden am 24. November 2013 über die institutionelle Zukunft der Region abstimmen. Sie werden gefragt, ob sie dem Verfahren zur Gründung eines neuen, aus dem Berner Jura und dem Kanton Jura bestehenden Kantons zustimmen wollen. Lehnt die Bevölkerung des Berner Juras oder des Kantons Jura das Vorhaben ab, wird der Prozess zur Gründung des neuen Kantonsgebildes nicht weiterverfolgt. Ersucht in der Folge die Bevölkerungsmehrheit einer einzelnen bernjurassischen Gemeinde den Regierungsrat bis Ende 2015 um einen Kantonswechsel, wird der Regierungsrat dem Grossen Rat die für das Verfahren für einen Kantonswechsel notwendigen Rechtsgrundlagen vorlegen.

Spielraum ausnutzen
In seiner Antwort auf sechs parlamentarische Vorstösse bekräftigt der Regierungsrat seinen Willen, sich für einen Verbleib des Berner Juras im Kanton Bern einzusetzen. Er ist überzeugt, dass die Zugehörigkeit des Berner Juras zum Kanton Bern für die Region selber und den gesamten Kanton politische und wirtschaftliche Vorteile bietet. Nicht zuletzt ist der Berner Jura für die Zweisprachigkeit des Kantons Bern von Bedeutung und stellt eine kulturelle Bereicherung dar. Der Kanton Bern grenze mit Ausnahme Genfs an alle französischsprachigen Kantone, pflege einen intensiven Kontakt mit der Westschweiz und bilde deshalb ein wichtiges Bindeglied für den Zusammenhalt der beiden Kulturen, betonte Regierungsrat Philippe Perrenoud, Präsident der regierungsrätlichen Juradelegation. Aus diesen Gründen will der Regierungsrat in der bevorstehenden Abstimmungskampagne seinen Spielraum voll ausnutzen. Im Rahmen der geltenden Bestimmungen und der Rechtssprechung des Bundesgerichts werde sich der Regierungsrat für einen Verbleib des Berner Juras im Kanton Bern engagieren, sagte Regierungsrat Bernhard Pulver, Mitglied der Juradelegation des Regierungsrats.

Offene Information der Stimmberechtigten
Der Regierungsrat wird die Stimmberechtigten im Berner Jura offen über den Gegenstand der Abstimmung und die Konsequenzen ihres Entscheids informieren. Die Information erfolgt insbesondere im Rahmen der Abstimmungserläuterungen, die an alle Stimmberechtigten versandt werden. Im Weiteren wird er seine Auftritte an öffentlichen Veranstaltungen und vor den Medien nutzen, um unmissverständlich auf seine Überzeugung, dass der Berner Jura Teil des Kantons Bern ist und bleiben soll, hinzuweisen.

Keine öffentlichen Gelder an private Komitees
Bei ihren öffentlichen Auftritten lässt sich die Kantonsregierung von den durch die Entscheide des Bundesgerichts festgelegten Grundsätzen der Objektivität, Transparenz und Verhältnismässigkeit leiten. Sie wird der Bevölkerung alle nötigen Informationen zukommen lassen. Der Regierungsrat wird jedoch in keinem Fall private Komitees und Gruppierungen mit öffentlichen Geldern unterstützen. Dies würde klar der Rechtsprechung des Bundesgerichts widersprechen. Der Regierungsrat legt Wert darauf, dass er die Jurafrage auf eine demokratische Art zum Abschluss bringen will und sich deshalb strikt an das geltende Recht halten wird.