
Pflanzen im Gepäck Probleme am ZollEine exotische Pflanze für daheim? Aufgepasst! Für viele Pflanzenarten gelten Beschränkungen oder gar Einfuhrverbote, da so besonders gefährliche Pflanzenkrankheiten und -Schädlinge (Quarantäneorganismen) in die Schweiz gelangen können. Deshalb empfehlen Fachleute des Pflanzenschutzinspektorats von Agroscope zusammen mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst: Auf Pflanzen als Souvenir verzichten.Folgende Mitreisenden könnten am Flughafen ein Problem kriegen: Pflanzen. Für gewisse Pflanzen besteht nämlich ein Einfuhrverbot oder es sind Einfuhr-Dokumente nötig. Ansonsten werden die Pflanzen am Flughafen vom Zoll beschlagnahmt und durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst vernichtet. So wird verhindert, dass Quarantäneorganismen in die Schweiz eingeschleppt werden. Diese können in der Schweizer Land- und Forstwirtschaft sowie in Jungpflanzenbetrieben und im Gartenbau massive wirtschaftliche Schäden anrichten. Wer nicht auf ein grünes Souvenir verzichten kann und verhindern will, dass das teure Pflänzchen am Zoll entsorgt wird, soll sich vor Antritt einer Reise über die gesetzlichen Bestimmungen informieren unter www.pflanzenschutzdienst.ch. Zudem existiert eine internationale Handelskonvention für bedrohte Arten unter www.cites.ch, auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen. Beispiel Thrips palmi - ein Quarantäneschädling Der Fransenflügler Thrips palmi ist ein Quarantäneschädling, der auf und von sehr vielen Pflanzen leben kann: auf Schnittblumen, Zierpflanzen, Kartoffeln oder Gemüse (etwa auf Auberginen, Gurken, Paprika, Tomaten, usw.). Die Tierchen können grosse wirtschaftliche Schäden verursachen. Larven und adulte Tiere saugen an Blättern, Stängeln und Blüten der Pflanzen, am liebsten bei Gewächshauskulturen. Dieser Schädling tritt in der Schweiz noch nicht auf. Experten vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst haben den Schädling aber schon mehrere Male auf importierten Pflanzen festgestellt und nach Bestimmung durch die Agroscope-Diagnoselabors vernichtet. Einfuhr von Pflanzen - das müssen Sie wissen Pflanzen, Pflanzenteile, Blumenzwiebeln, Garten- und Blumenerde aus der EU unterliegen keinen Einfuhrbestimmungen, solange sie für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Ausnahme: Die Einfuhr von Zwergmispel (Cotoneaster spp.) und Lorbeer-Glanzmispel Stranvaesia (Photinia davidiana) als mögliche Träger von Feuerbrandbakterien ist aus allen Ländern verboten. Pflanzen, Pflanzenteile und Blumenzwiebeln aus anderen als EU-Ländern unterliegen der Kontrolle durch den Pflanzenschutzdienst oder dürfen gar nicht importiert werden. Nicht importiert werden dürfen folgende Pflanzen: Apfelbaum (Malus) Birnenbaum (Pyrus) Bitterorange (Poncirus) Eiche (Quercus) Eberesche, bzw. Vogel- und Mehlbeere (Sorbus) Feuerdorn (Pyracantha) Kartoffeln und ähnliche Nachtschattengewächse (Solanacea) echte, essbare Kastanie (Castanea) Kumquats (Fortunella) Mispel (Mespilus) Nadelgehölze (Koniferen) Quittenbaum (Cydonia) Reben (Vitis) Rosen Steinobstbäume (Aprikose, Kirsche, Mandel, Pfirsich, Pflaume und Zwetschge) und alle Zierformen der Gattung Prunus Weissdorn (Crataegus), alle Arten und Sorten Wollmispel (Eriobotrya) Zier- oder Scheinquitte (Chaenomeles) Zitrusgewächse (Citrus) Kontrollpflichtige Pflanzen müssen ein Pflanzenschutzzeugnis besitzen. Wer solche Pflanzen einführen will, muss sich rechtzeitigt vor der Einfuhr beim Bundesamt für Landwirtschaft erkundigen (www.pflanzenschutzdienst.ch). Ein Pflanzenschutzzeugnis muss vorgängig im Ausfuhrland besorgt werden: Adressen der zuständigen Stellen weltweit unter www.ippc.int. Früchte und Gemüse (ausser Kartoffeln) bis 10 Kilogramm und Schnittblumen bis 3 Kilogramm dürfen ohne Kontrolle eingeführt werden. Pflanzen und deren Früchte unterliegen der Mehrwertsteuer. Link: www.pflanzenschutzdienst.ch -> Pflanzenschutz im Bereich Landwirtschaft und produzierender Gartenbau -> Import. Einfuhr von Pflanzen durch Private (Form 18.51) www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat -> Pflanzen & Tiere -> Pflanzen. Adresse für Rückfragen: Markus Bünter, Pflanzenschutzinspektorat, Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Postfach, CH-8820 Wädenswil markus.buenter@acw.admin.ch +41 (0)44 783 6298 Andreas von Felten, Eidgenössischer Pflanzenschutzdienst Bundesamt für Landwirtschaft Mattenhofstrasse 5, CH-3000 Bern andreas.vonfelten@blw.admin.ch +41 (0)31 322 2590 www.pflanzenschutzdienst.ch Carole Enz, Mediendienst Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW Postfach, CH-8820 Wädenswil, Schweiz carole.enz@acw.admin.ch +41 (0)44 783 62 72, +41 (0)79 593 89 85 AGROSCOPE Datum der Neuigkeit 2. Juli 2012
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