28. November 2019

Öffentliche Bekanntmachung

Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62ff BauG im Baugebiet (ausgenommen Gewerbezone) Gemeinde Brienz

Der Gemeinderat von Brienz hat gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 beschlossen, das Gebiet Baugebiet (ausgenommen Gewerbezone) Brienz mit sofortiger Wirkung mit einer Planungszone zu belegen.

Mit der Planungszone wird für den bezeichneten Perimeter die Prüfung von Vorschriften zu Antennen, namentlich des Kaskadenmodells, und Aufnahme dieser Vorschriften in die baurechtliche Grundordnung bezweckt.

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 29. November 2019 bis 30. Dezember 2019 in der Gemeindeverwaltung Brienz während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig.

Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Brienz, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz einzureichen.

Brienz, 11. November 2019

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
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Planungszone_Perimeterplan_vom_November_2019.pdf Download 1 Planungszone_Perimeterplan_vom_November_2019.pdf