Uferschutzplanung (Teilrevision) / 3. öffentliche Planauflage

18. September 2020

Publikation 3. öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG / Art. 122 Abs. 7 BauV

Uferschutzplanung (Teilrevision)
Der Gemeinderat von Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Teilrevision der Uferschutzplanung zur 3. öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Uferschutzplanung (Teilrevision) bestehend aus:
Ausschnitte Uferschutzplan
Uferschutzvorschriften

Weitere Unterlage:
Erläuterungen

Auflageort und Auflagedauer
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 18. September 2020 bis 19. Oktober 2020 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz zu den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, Postfach 728, 3855 Brienz einzureichen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen haben das Vorhaben, gegen welches sie sich richten genau zu bezeichnen.
 

Hinweis: Es können nur Einsprachen gegen die bezeichneten Planänderungen erhoben werden. Im Rahmen der 1. Auflage und der 2. Auflage eingereichte und nicht zurückgezogene Einsprachen gelten als aufrechterhalten.

Brienz, 8. September 2020

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
03._offentliche_Auflage_Erlauterungen_vom_08.2020.pdf Download 0 03._offentliche_Auflage_Erlauterungen_vom_08.2020.pdf
03._offentliche_Auflage_Ausschnitte_Uferschutzplan_vom_08.20.pdf Download 1 03._offentliche_Auflage_Ausschnitte_Uferschutzplan_vom_08.20.pdf
03._offentliche_Auflage_Uferschutzvorschriften_vom_08.2020.pdf Download 2 03._offentliche_Auflage_Uferschutzvorschriften_vom_08.2020.pdf