3. öffentliche Auflage UeO Strytacher-Schleif
Publikation 3. öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG
Überbauungsordnung «Erschliessung Strytacher–Schleif» (Detailerschliessungsplan)
(koordiniertes Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 Bst. b KoG; die Überbauungsordnung gilt nach Art. 88 Abs. 6 BauG und Art. 43 Abs. 1 SG als Baubewilligung; sie legt die Bauvorhaben mit der Genauigkeit einer Baubewilligung fest).
Der Gemeinderat von Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die vorerwähnte Überbauungsordnung beinhaltend folgende Akten zur 3. öffentlichen Auflage:
1. Überbauungsordnung «Erschliessung Strytacher–Schleif» (Detailerschliessung) bestehend aus:
- Änderung Überbauungsplan / Situation 1:500
- Änderung Landerwerbsplan 1:500
- Normal-, Längs- und Querprofile
Weitere Unterlagen:
- Technischer Bericht
- Kurzbericht zur 3. Auflage
- Werkleitungsplan 1:500
- Übersichtsplan 1:25‘000
2. Baugesuch zur UeO «Erschliessung Strytacher–Schleif»
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Brienz, 3855 Brienz
Projektverfasser: Flotron AG, Meiringen
Von den Änderungen sind folgende Parzellen betroffen:
Änderung 1: 162, 562, 585, 1307, 2305
Änderung 2: 992, 995, 1571, 1864
Änderung 3: 641, 1503
Änderung 4: 104, 1474, 2306
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflageort und Auflagedauer
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. Juni 2020 bis 13. Juli 2020 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz zu den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, Postfach 728, 3855 Brienz einzureichen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen haben das Vorhaben, gegen welches sie sich richten genau zu bezeichnen.
Hinweis: Es können nur Einsprachen gegen die bezeichneten Planänderungen erhoben werden. Im Rahmen der 1. Auflage und der 2. Auflage eingereichte und nicht zurückgezogene Einsprachen gelten als aufrechterhalten.
Einspracheverhandlungen sind für den 11. August 2020 Nachmittag vorgesehen. Allfällige Einsprecher sind gebeten sich für diesen Termin freizuhalten. Einsprecher, welche auf weitere Einspracheverhandlungen verzichten, sind gebeten dies zu vermerken.
Brienz, 8. Juni 2020
Der Gemeinderat