1. September 2020

Der Gemeinderat hat am 11. November 2019 eine Planungszone Mobilfunk über das Baugebiet (ausgenommen Industriezone) erlassen. Zu dieser Planungszone sind Einsprachen eingetroffen, welche nicht bereinigt werden konnten. Aus diesem Grund muss nun das Amt für Gemeinden und Raumordnung über die Planungszone entscheiden und hat dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die vorliegende Planungszone unverhältnismässig ist. Damit die Planungszone durch den Kanton nicht vollständig aufgehoben wird, hat der Gemeinderat nun folgende Zonen aus der Planungszone entfernt:

  • ZöN D Kirchgemeindehaus
  • ZöN G Gemeindeverwaltung
  • ZöN K Kindergarten
  • ZöN L Schule
  • ZöN N Parkplätze
  • ZöN P Post
  • ZöN Q Schützenhaus
  • ZöN R ARA
  • ZSF aa
  • Bahnareal

Die angepasste Planungszone liegt nun erneut öffentlich auf. Sollten Mobilfunkanbieter nun in einer dieser ausgenommenen Zonen ein Bauvorhaben planen, ist immer die Zustimmung des Grundeigentümers nötig, wobei die Gemeinde von den meisten Parzellen Grundeigentümerin ist.

 

Zugehörige Objekte

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