26. Juli 2018

Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben in Teilen des Kantons Bern ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Da im Berner Oberland die Waldbrandgefahr vorderhand als erheblich eingestuft wurde, verzichtete das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli zum jetzigen Zeitpunkt auf den Erlass eines solchen Verbots. Es ist jedoch unbestritten, dass auch im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli im Umgang mit Feuer und Feuerwerk Vorsicht geboten ist. Am Montag wird die Waldbrandgefahr neu beurteilt. Sollte die Waldbrandgefahr im Berner Oberland auf die Stufe hoch steigen, ist auch in unserem Verwaltungskreis ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe nicht ausgeschlossen.

Aus diesem Grund ersuchen wir die Bevölkerung weiterhin um einen sorgfältigen Umgang mit Feuer insbesondere im Wald und Waldesnähe.

Sollte sich trotzdem ein Feuer entfachen, ist umgehend die Feuerwehr über die Nr. 118 zu alarmieren.

Informationen zu den Gefahrenstufen und Verhaltenshinweise finden Sie im untenstehenden Dokument. Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr finden Sie unter http://www.be.ch/waldbrandgefahr 

Infolge der Trockenheit ist auch die Ergiebigkeit unserer Quellen stark zurückgegangen. Wir bitten Sie deshalb, dem Wasserverbrauch eine grössere Aufmerksamkeit zu widmen. Sie können mit folgenden Massnahmen helfen, Trinkwasser zu sparen:

  • Das Rasensprengen unterlassen
  • Gemüsegärten bei Bedarf nur noch mit der Giesskanne zu bewässern
  • Wasserhähne, die tropfen, reparieren lassen
  • Auf das Neubefüllen von Swimmingpools und Bassins verzichten

Wir danken Ihnen für Ihren achtsamen Umgang mit Feuer, auch in Wohngebieten und den zurückhaltenden Verbrauch von Trinkwasser.

Nach der Neubeurteilung am Montag werden wir Sie an dieser Stelle wieder informieren.

Gemeinderat