Feuerverbot im Wald und Waldesnähe im ganzen Kanton Bern

6. August 2018

Das Feuerverbot gilt neu im ganzen Kanton Bern

Das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) wird auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt. Wegen der anhaltenden Trockenheit ist dieses Verbot seit dem 26. Juli 2018 schrittweise erweitert worden. Neu gilt es auch für den Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental und für den ganzen Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli.

Ausserhalb der Verbotszonen (mindestens 200 Meter Abstand vom Wald) sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
  • Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
  • Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
  • Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
  • Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.

Weitere Informationen finden Sie unter www.be.ch/waldbrandgefahr 

Wir danken Ihnen weiterhin für einen achtsamen Umgang mit Feuer und unserem Trinkwasser!