Weiterhin Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe / Wasserknappheit

9. August 2018

9. August 2018 – Medienmitteilung; der Regierungsstatthalterämter

Trotz einigen Gewittern und Regenfällen ist die Waldbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor gross. Deshalb bleibt das gesamtkantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter) in Kraft.

In den letzten Tagen hat es im Kanton Bern immer wieder lokale Gewitter gegeben. Diese reichten jedoch nicht aus, um die Situation nachhaltig zu entspannen. Im ganzen Kanton Bern besteht nach wie vor eine grosse Wald- und Flurbrandgefahr. Deshalb gilt das generelle Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf dem ganzen Kantonsgebiet weiterhin. Ausserhalb der Verbotszonen (mindestens 200 Meter Abstand vom Wald) sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:

  • Brennende Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen.
  • Grillfeuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei starkem Wind darauf verzichten.
  • Elektro- und Gasgrills sind erlaubt.
  • Feuer immer beobachten und Funkenflug sofort löschen.
  • Feuer immer vollständig löschen und kontrollieren.
  • Bei Feuerausbruch ist unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.

Keine längere Niederschlagsperiode in Sicht

In den nächsten Tagen sind in weiten Teilen des Kantons Gewitter vorhergesagt. Das Wochenende verspricht dann aber wieder sonnig und warm zu werden. Und auch für die nächste Woche wurde mehrheitlich warmes und trockeneres Wetter mit lokalen Gewittern angekündigt. Eine länger anhaltende Phase mit flächigem Niederschlag, welche zu einer Entspannung der Boden- und Vegetationstrockenheit und damit zu einer Rückstufung der Waldbrandgefahr führen könnte, ist bis auf weiteres nicht absehbar.

Die Situation wird voraussichtlich am kommenden Donnerstag neu beurteilt und entsprechend kommuniziert. Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

---

Weiterhin gilt auch die folgende Weisung der Verantwortlichen der Wasserversorgungen von Brienz, Schwanden und Hofstetten, bis sich die Situation nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage entspannt hat:

  • Bewässern mit Sprengern, usw. ist zu unterlassen.
  • Auf das Abspritzen von Trottoirs und Vorplätzen ist zu verzichten.
  • Laufende Verbraucher, wie Brunnen, Teiche usw. sind abzustellen.
  • Gemüsegärten sind bei Bedarf nur noch mit der Giesskanne zu bewässern.
  • Wasserhähne, die tropfen, sollten umgehend repariert werden.
  • Landwirte sollen im Moment beim Reinigen der Maschinen und Geräte mit Wasser äusserst sparsam umgehen. Dasselbe gilt auch für die Schwemmentmistung.
  • Auf das Neubefüllen von Swimmingpools und Bassins ist zu verzichten.

Wasser ist ein Lebensmittel - tragen wir Sorge dazu!

Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung für den achtsamen Umgang mit Feuer und Trinkwasser.