Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 12. Dezember 2019
Informationen
- Voraussetzungen
- Eingeladen sind alle stimmberechtigten Frauen und Männer. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt ist, wer
- in der Gemeinde seit 3 Monaten wohnhaft,
- urteilsfähig und
- Schweizerbürger ist,
- und das 18. Altersjahr vollendet hat.
Dokumente
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2019_Traktandenliste_GV_12.12.2019.pdf | Download | 0 | 2019_Traktandenliste_GV_12.12.2019.pdf |