Die Baukommission richtet sich nach der eidgenössischen und kantonalen sowie der kommunalen Gesetzgebung. Der Baukommission stehen folgende Kompetenzen und Aufgaben zu:

  • Die Behandlung der in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Baubewilligungsgesuche,
  • Erledigen der baupolizeilichen Aufgaben nach den kantonalen und kommunalen Vorschriften.
  • Durchführung von Einigungsverhandlungen als Vertreter des Ressortvorstehers,
  • Befasst sich mit dem öffentlichen Verkehr.

Die Baukommission ist Baupolizei- und Baubewilligungsbehörde der Gemeinde, sofern das übergeordnete Recht und die nachfolgenden Bestimmungen keine andere Zuständigkeitsordnung treffen.

Die Bauverwaltung führt das Baubewilligungsverfahren durch und entscheidet mit dem Präsidenten der Baukommission über kleine Baugesuche, sofern keine Einsprachen vorliegen.

Die Baukommission entscheidet über die ordentlichen Baugesuche mit und ohne Ausnahmen.

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