Für jeden Hund, der im Kanton Bern gehalten wird, muss jährlich eine Abgabe bezahlt werden. Die Taxen betragen in Brienz:

CHF 100.00 pro Tier und Jahr

Taxpflichtig sind alle in Brienz gehaltenen Hunde, welche am Stichtag 1. August über 6 Monate alt sind.

Polizei-, Militär-, Lawinen-, Katastrophen-, Gebirgsflächensuchhunde sowie Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung sind von der Taxe befreit. Die Befreiung erfolgt aber nur, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres nachweist, dieses Rettungsorganisationen oder der Polizei zur Verfügung steht und in Notfällen aufgeboten werden kann.

Den registrierten Hundebesitzerinnen und -besitzern wird die Hundetaxe im August in Rechnung gestellt.

Wichtig
Hunde und Halter müssen in einer zentralen Datenbank registriert sein. Das schweizweite Hunderegister betreibt die Identitas AG (AMICUS). Wer zum ersten Mal Hundehalter werden möchte, muss sich vorgängig von der Wohnsitzgemeinde in AMICUS registrieren lassen. Anschliessend werden Ihnen von AMICUS die Benutzerdaten und das Passwort mit der Post zugestellt. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Link (Prozessübersicht Hundehalter)

Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung der Hunde ist seit 1. April 1999 nicht mehr obligatorisch. Sie muss jedoch bei Reisen ins Ausland jährlich aufgefrischt werden.

Mikrochip für Hunde
Gestützt auf Art. 16 der Tierseuchenverordnung des Bundes (SR 916.401) müssen alle Hunde in der Schweiz spätestens seit 1. Januar 2007 mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein. Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt eine Mikrochip erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert in beiden Fällen den Hund in Amicus. (Identitas AG, Adamstrasse 6, 3014 Bern). Weitere Infos unter: www.amicus.ch

Applikation animundo
Ab Januar 2026 wir die bisherige physische PetCard abgeschafft. Bei Neuregistrierungen von Hunden wird weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post versendet. Als kostenlose Alternative zur physischen PetCard wird die digitale ePetCard in der neuen Applikation animundo eingeführt. Mit der ePetCard haben Sie, als Hundehalter, ihre Daten jederzeit digital zur Verfügung.
Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen unter: www.animundo.ch

Sachkundenachweis
Das bisherige nationale Obligatorium zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehaltende wurde aufgrund eines Parlamentsbeschlusses per 1. Januar 2017 aufgehoben. Da im Kanton Bern kein kantonales Kursobligatorium besteht, müssen Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Bern keinen Sachkundenachweis mehr absolvieren.

Um den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Hunden zu lernen, empfehlen wir insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen dennoch den Besuch von Hundekursen. Aber auch für erfahrene Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Besuch von z. B. Welpenprägungs- und Junghundekursen oder auch Erziehungskursen empfehlenswert.

Weitere Informationen finden Sie unter www.skn-kurse.ch


Kursanbieter in der Region
Kynologischer Verein Brienz

Hundemarken

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