Sie möchten eine Veranstaltung organisieren und benötigen dafür eventuell eine gastgewerbliche Einzelbewilligung? Wie Sie vorgehen müssen oder ob es überhaupt eine Bewilligung benötigt, erfahren Sie beim Regierungsstatthalteramt oder gleich direkt bei der Gemeindeschreiberei.

Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.

Zugehörige Objekte