Allgemeine Aufgaben Die Regionalkonferenz Oberland-Ost dient der wirkungsvollen Erfüllung der Aufgaben der beteiligten Gemeinden und der gemeinsamen verbindlichen Beschlussfassung in regionalen Angelegenheiten, die ihr der Kanton oder die Gemeinden übertragen haben.
Sie kann die Aufgabenerfüllung und die Zusammenarbeit der Gemeinden in weiteren Aufgabenbereichen initiieren, koordinieren und unterstützen und den Gemeinden dafür geeignete Formen innerhalb oder ausserhalb der Regionalkonferenz vorschlagen.
Obligatorische Aufgaben Die Regionalkonferenz nimmt nach Massgabe der besonderen Gesetzgebung die folgenden Aufgaben wahr:
-Die regionale Richt-, Gesamtverkehrs- und Siedlungsplanung sowie deren gegenseitige
Abstimmung,
-Die regionalen Aufgaben nach den Vorgaben der Gesetzgebung über die Regionalpolitik,
-Weitere Aufgaben, welche ihr durch kantonales Gesetz übertragen sind. Sie entscheidet
in diesen Bereichen verbindlich an Stelle der Gemeinden.
Weitere Aufgaben Die Gemeinden können der Regionalkonferenz weitere Aufgaben aus ihrem Zuständigkeitsbereich übertragen.
Geschäftsstelle Regionalkonferenz Oberland-Ost
Jungfraustrasse 38
Postfach 312
3800 Interlaken
Tel.: 033 822 43 72
Fax: 033 821 08 67
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