Zweck Die Schwellenkorporation Brienz nimmt als öffentlichrechtliche Körperschaft die ihr durch die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Brienz übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung.
Räumliche Begrenzung Die Schwellenkorporation umfasst das Gebiet der Gemeinde Brienz (Sonn- und Schattseite, ohne Aareboden).
Aufteilung Wasserbaukosten Die Schwellenkorporationen Brienz, Brienzwiler, Hofstetten und Schwanden haben zusammen Verträge bezüglich der Aufteilung der Wasserbaukosten (Art. 36 WBG) abgeschlossen:
-Die Schwellenkorporation Brienz, Hofstetten und Schwanden einen Vertrag bezüglich der
Aufteilung der Wasserbaukosten am Glyssibach, Lamm- und Schwanderbach.
-Die Schwellenkorporationen Brienz, Brienzwiler und Hofstetten einen Vertrag bezüglich
der Aufteilung der Wasserbaukosten am Fulbach
Organe Die Organe der Schwellenkorporation sind:
-Die Stimmberechtigten, handelnd als Mitgliederversammlung
-Der Vorstand
-Die Rechnungsprüfungsstelle
-Das zur Vertretung der Schwellenkorporation befugte Personal
Zusammensetzung des Vorstandes Der Vorstand setzt sich aus folgenden 8 Mitgliedern zusammen:
-Dem Präsidenten
-Dem Sekretär
-Dem Schwellenmeister
-1 Mitglied aus dem Gebiet Bahnhofl/Wangbächli
-1 Mitglied aus dem Gebiet Wangbächli westwärts
-1 Mitglied aus dem Gebiet Glyssibach
-1 Mitglied aus dem Gebiet Lammbach
-1 Mitglied aus dem Gebiet Talboden/Schattseite
Präsident Andrea Andreoli
Lammbachstrasse 10
3855 Brienz
Sekretär Bernhard Jakob
Hauptstrasse 204
3855 Brienz
Telefon: 033 952 22 64
E-Mail:
schweli@brienz.ch Schutz vor Naturgefahren: Kanton Bern zeigt seine Strategie in einem Film
http://www.naturgefahren.sites.be.ch/naturgefahren_sites/de/index/ueber_uns/ueber_uns/Film.html Gefahrenkarte Brienz http://link.to.page/www.brienz.ch/de/verwaltung/aemter/welcome.php?amt_id=7480