Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen damit beauftragen, für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Sorge für die Person oder das Vermögen zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags ist frei wählbar. Der Vorsorgeauftrag kann beim Zivilstandsamt Oberland Ost in Interlaken, Schloss 8 (Hinter der reformierten Kirche), 3800 Interlaken, 031 635 43 40 registriert und der Aufbewahrungsort definiert werden.

Es ist Sache der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), bei Kenntnisnahme von der Urteilsunfähigkeit einer Person zu prüfen, ob ein Vorsorgeauftrag errichtet und beim Zivilstandsamt registriert wurde.

Brienzerinnen und Brienzer haben die Möglichkeit, den Vorsorgeauftrag zusammen mit der Bestätigung der Registrierung beim Zivilstandsamt bei der Gemeindeschreiberei zu hinterlegen (analog Testamente).

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