Willkommen auf der Website der Gemeinde Brienz



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Überbauungsordnung Nr. 3 Axalp / Ergänzung 2012 – Mitwirkung


Mitwirkung

Der Gemeinderat Brienz und die Geschäftsleitung der Regionalkonferenz Oberland-Ost bringen gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, folgende Akten zur Mitwirkungsauflage:

Überbauungsordnung Nr. 3 Axalp; Ergänzung 2012 (Änderung im Bereich Wintersport / Wanderwege / Änderung regionaler Beschneiungsrichtplan) bestehend aus:



Weitere Unterlagen:



Auflage:
Die Unterlagen liegen vom 20. April bis am 21. Mai 2012 bei der Gemeinde Brienz, Hauptsrasse 204 und bei der Regionalkonferenz Oberland-Ost, Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken öffentlich auf. Sie können während den Schalteröffnungszeiten oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.

Hinweis:
Im Rahmen der Mitwirkung ist jedermann berechtigt, Einwände zu erheben und Anregungen zu unterbreiten. Diese sind schriftlich bis am 21. Mai 2012 an die Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz zu richten.

Gemeinderat Brienz
Geschäftsleitung Regionalkonferenz Oberland-Ost