Touristische Erschliessung Axallp
Der Gemeinderat Brienz bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Touristische Erschliessung Axalp zur zweiten Mitwirkungslauflage.
Die Überbauungsordnung „Touristische Erschliessung Axalp“ umfasst den ganzen Brienzerbärg bis zur Aare. Sie bezeichnet die bestehenden und die geplanten Wanderwege, die Mountainbike-Strecken (best. Tourenstrecken und geplante Downhillpiste), die regionalen und nationalen Velorouten mit den Anschlussstrecken sowie die bestehenden und die geplanten Winteranlagen (Winterwanderwege, Schneeschuhtrails, Langlaufloipen, Schlittelwege, Skipisten, Bahnanlagen und mögliche Standorte von Wasserspeicheranlagen). Mit dem Überbauungsplan werden die Lage der Wege und Pisten sowie deren Breite festgelegt. Die Überbauungsordnung Touristische Erschliessung Axalp besteht aus : Auflage Die Unterlagen liegen vom 25. März bis am 26. April 2011 bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf (Bitte Schalteröffnungszeiten beachten). Hinweis Im Rahmen der Mitwirkung ist jedermann berechtigt, Einwände zu erheben und Anregungen zu unterbreiten. Dies sind schriftlich bis am 26. April 2011 an die Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz zu richten. Gemeinderat Brienz
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