
Einbürgerungsverfahren
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht beantragen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Stellen Ehepaare das Gesuch gemeinsam, so muss lediglich eine der beiden Personen die Wohnsitz-voraussetzungen erfüllen. Für die andere Person genügen insgesamt fünf Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon ein Jahr unmittelbar vor der Gesuchstellung. Die verkürzte Wohnsitzdauer kann jedoch nur geltend machen, wer seit mindestens drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft und ebenfalls ununterbrochen seit zwei Jahren in der Einbürgerungsgemeinde lebt. Für die Berechnung der Frist von 12 Jahren wird die Zeit, in der die gesuchstellende Person zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gezählt. Ferner können nur Personen eingebürgert werden, welche:
Reservieren Sie sich bei Linda Stauffer einen Termin für weitere Auskünfte. Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, Bundesamt für Migration Bern nach Anhörung des betroffenen Kantons. |