Willkommen auf der Website der Gemeinde Brienz



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Gastgewerbe: Einzelbewilligung

Zuständiges Departement:Präsidiales
Zuständiger Bereich:Gemeindeschreiberei

Wer einen öffentlichen Anlass durchführt und dabei die Gäste mit Speisen und Getränken bedient, benötigt eine Einzelbewilligung.

Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Jugendliche unter 16 Jahren und von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.

Überzeit
Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr offen sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen. Für länger dauernde Anlässe kann das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli eine Überzeitbewilligung bis spätestens 03.30 Uhr erteilen.

Gesuche um Erteilung einer Einzelbewilligung und einer allfälligen Überzeitbewilligung sind zusammen mit dem Jugendschutzkonzept spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei Brienz einzureichen.

Verantwortlich Telefon
Gemeindeschreiberei 033 952 22 43

zur Übersicht