
Hofdüngeraustrag
Die Verantwortlichen der ARA Brienz stellen im Winter immer wieder fest, dass dem Kanalisationsnetz Gülle zugeführt wird. Ein solches Vorgehen ist gemäss Art. 24 Abs. 2 der Verordnung über die Abwasserentsorgung Brienz vom 18. Dezember 2006 verboten. Tierische Abwässer beeinflussen die Biologie in der Kläranlage negativ und verursachen erhöhte Kosten für die Gemeinden, weil die Restbelastung im gereinigten Abwasser Auswirkungen auf die zu entrichtenden Abgaben an den Kanton hat. Die Verantwortlichen der ARA Brienz führen Kontrollen durch. Fehlbare werden mit Bussen bis Fr. 2'000.-- im Einzelfall bestraft. Die Bestimmungen der Strafgesetzgebung sowie allfällige Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. |