19. August 2022

Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Bern verringert. Deshalb heben die Regierungsstatthalterinnen und Statthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausser im Berner Jura und Teilen des Oberaargaus (nördlich der Autobahn A1) per sofort auf.

Im Berner Jura und im Oberaargau (nördlich der Autobahn A1) gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Keine sonstigen Feuer im Freien. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Auf dem restlichen Kantonsgebiet gelten keine Feuerverbote mehr. Die Waldbrandgefahr ist aber immer noch auf der Gefahrenstufe 3 «erheblich». Das heisst: Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei starkem Wind ganz auf Feuer verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr

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Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen.

Das von den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern des Kantons Bern am 19. Juli 2022 erlassene Feuerverbot im Wald gilt weiterhin: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt bis auf Widerruf untersagt. Ausserhalb dieser Verbotszonen sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht zu entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Keine sonstigen Feuer im Freien. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Generelles Verbot von Feuerwerk und Höhenfeuern
Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter für den Kanton Bern ein generelles Verbot von Feuerwerk erlassen. Einzige Ausnahmen sind die offiziellen und amtlich bewilligten Feuerwerke auf dem Thuner- und Brienzersee. Diese haben genügend Abstand vom Ufer und werden durch Fachleute gezündet. Von ihnen geht bei Einhaltung der verfügten Auflagen keine Gefahr aus. Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen ist auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten.
Ebenfalls verboten ist das Entzünden von Höhenfeuern an für die Feuerwehren schwer zugänglichen, exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets. Sogenannte 1. Augustfeuer an für die Feuerwehren gut zugänglichen Orten mit entsprechendem
Wasserbezug sind grundsätzlich erlaubt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr

Sollte sich trotz aller Vorsichtsmassnahmen ein Feuer entfachen, ist umgehend die Feuerwehr über die Nummer 118 zu alarmieren.

 

Die anhaltende Trockenheit hat auch einen negativen Einfluss auf die Wassermengen der Quellen von Brienz und Umgebung.

Wir bitten die Bevölkerung, in Bezug auf Rasen sprengen usw. mit dem Trinkwasser sorgsam umzugehen.

Die laufenden öffentlichen Brunnen wurden vorderhand abgestellt.

Zugehörige Objekte

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