6. Februar 2013
Gemäss der Ankündigung im «Niwws vor Gmeind» Nr. 3/2012 finden Sie das Merkblatt, das Sie über das Verhalten bei einem Wasseralarm orientiert. Das Merkblatt wird vom Kanton herausgegeben. Es richtet sich an die Bevölkerung jenes Gebiets unserer Gemeinde, das bei einem Stau-dammbruch an der Grimsel potentiell überflutungsgefährdet ist.

Das Merkblatt wird sowohl an die Eigentümer/innen der betreffenden Grundstücke als auch an die Bewohner/innen der darauf befindlichen Gebäude abgeben. Wir empfehlen Ihnen, das Merkblatt an einer allgemein zugänglichen Stelle im Gebäude (z.B. Treppenhaus, Keller, Heizungsraum) anzubringen bzw. aufzubewahren. Bei einem Umzug wollen Sie bitte dafür sorgen, dass das Merkblatt den neuen Bewohner/innen des Gebäudes zugänglich gemacht wird.

Als grösstes Risiko für den Bruch einer Staumauer gilt ein Erdbeben. So unwahrscheinlich dieses in der Schweiz auch sein mag – die Behörden haben entsprechende Szenarien durchgerechnet und daraus die notwendigen Folgerungen abgeleitet. Das Merkblatt zeigt für die festgelegten Gebiete Fluchtwege und Fluchtpunkte auf. Im Ereignisfall wird die Bevölkerung mit Sirenen alar-miert.

Zu beachten ist, dass nicht das gesamte Gemeindegebiet von einem Überflutungsrisiko tangiert ist. Von einem Staumauer-Störfall betroffen wären nur Gebiete bis zu einer bestimmten Höhe über dem Seespiegel. Der Perimeter wurde rechnerisch festgelegt. Den Berechnungen liegt ein Worst-Case-Szenario zugrunde, nämlich der Bruch sämtlicher Staumauern an der Grimsel auf-grund eines massiven Erdbebens.

Die Grenzen des Perimeters wurden parzellengenau gezogen. Dies erklärt, warum ein bestimmter Haushalt das erwähnte Merkblatt erhält, während ein unmittelbar benachbarter, aber etwas höher liegender Haushalt bereits nicht mehr damit bedient wird.

Falls Sie Fragen zum Merkblatt haben, steht Ihnen der Chef RFO, Werner Flühmann (079 22 45 13) gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

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