Einheitliche Rechtsbestimmungen für die Alpen

1562
Statthalter und Kirchgenossen der Kirchhöre Brienz vereinbaren für die Alpen Oltscheren, Hinterburg, Axalp, Tschingelfeld, Rotschalp, Planalp, Gibelegg, Gummen, VogtsälIgäu und Oberberg einheitliche Rechtsbestimmungen: Höchstpreis eines Kuhrechts: 4 Schillinge; Weitergabe von Kuhrechten nur an Kirchgenossen; Verbot, ausserhalb der Kirchhöre gewinterte Kühe auf gemeiner Azweid in der Kirchhöre zu sömmern.