Seit dem 01.01.2009 befindet sich die kantonale Meldestelle für gefundene Tiere beim Berner Tierschutz.

Nach dem nun geltendem Recht sind Tiere keine Sache im Sinne des Zivilrechts mehr. Als Folge daraus besteht eine gesetzliche Meldepflicht bei aufgefundenen Tieren. Was müssen Finderinnen oder Finder von verloren gegangenen Tieren tun?

  • Die Tiere sind der Eigentümerin oder dem Eigentümer direkt zu melden.
  • Ist nicht bekannt, wem die Tiere gehören, sind diese der kantonalen Meldestelle anzuzeigen: Telefon: 031 926 64 64; eMail: meldestelle@bernertierschutz.ch
  • Während der bundesrechtlichen Frist von zwei Monaten seit der Meldung können die gefundenen Tier selber tiergerecht gehalten oder dem Tierheim übergeben werden.

Nach Ablauf der zweimonatigen Frist geht das Eigentum des Tieres an die Finderperson über oder es erfolgt die Neuplatzierung durch das Tierheim.

Vermissen Sie ein Tier, wählen Sie die Telefonnummer 031 926 64 64. Unter www.bernertierschutz.ch finden Sie weitere Informationen.

Berner Tierschutz
Berner Tierzentrum
Wohlenstrasse 55
3032 Hinterkappelen
www.bernertierschutz.ch

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