Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen:
  • für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
  • für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
  • für jeden Kurstag in eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport;
  • für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten.

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