Publikation öffentliche Auflage nach Art. 60 BauG

Uferschutzplanung (Teilrevision)

Der Gemeinderat von Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die vorerwähnte Teilrevision der Uferschutzplanung (bestehend aus Uferschutzplan, Erläuterungsbericht, Realisierungsprogramm und Uferschutzvorschriften) zur öffentlichen Auflage.

Auflageort und Auflagedauer

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. Juni 2019 bis 15. Juli 2019 bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz zu den ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.

Die Akten können während der öffentlichen Auflage auch online unter www.brienz à Dienstleistungszentrum à Aktenauflage eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, Postfach 728, 3855 Brienz einzureichen.

Informationen

Datum
17. Juni 2019
Herausgeber/-in
Bauverwaltung

Dokumente

Name
Ausschnitt_Uferschutzplan_offentliche_Auflage_Mai_2019.pdf (PDF, 996.29 kB) Download 0 Ausschnitt_Uferschutzplan_offentliche_Auflage_Mai_2019.pdf
Realisierungsprogramm_offentliche_Auflage_Mai_2019.pdf (PDF, 370.76 kB) Download 1 Realisierungsprogramm_offentliche_Auflage_Mai_2019.pdf
Erlauterungsbericht_offentliche_Auflage_Mai_2019.pdf (PDF, 359.19 kB) Download 2 Erlauterungsbericht_offentliche_Auflage_Mai_2019.pdf
Auflage_Uferschutzvorschriften.pdf (PDF, 183.26 kB) Download 3 Auflage_Uferschutzvorschriften.pdf

Zugehörige Objekte