Übersicht über die Aufgaben der Amtlichen Bewertung

  • Registerführung der liegenschaftssteuerpflichtigen Personen
  • Registerführung der Amtlichen Werte
  • Organisation der Neubewertungen von Liegenschaften
  • Nachführung von sämtlichen Mutationen im Bereich der Liegenschaften
  • Anlaufstelle bei Fragen zu amtlichen Werten und Eigenmietwerten
  • Anlaufstelle bei Fragen zu Liegenschaftssteuern und Schwellentelle


Der amtliche Wert
Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert im weiteren zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die nachgetragenen Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Verwaltung der Standortgemeinde und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen werden.

Eigenmietwert
Sowohl das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch das bernische Steuergesetz schreiben vor, dass unter anderem Erträge (Einkommen) aus Vermögen zu versteuern seien, also auch Vermögensertrag aus Grundstücken. Bei Eigengebrauch eines Grundstückes oder Grundstückteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die sie als Einkommen zu versteuern haben. Die Naturalleistung entspricht dem Betrag, den die Eigentümer bei Fremdvermietung erwirtschaften würden, bzw. der Mieter als Miete bezahlen müsste.

Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer ist eine spezielle Vermögenssteuer, welche die Gemeinde auf den amtlichen Werten erhebt. Steuerpflichtig sind die natürlichen sowie die juristischen Personen, die am 31. Dezember als Eigentümer/in oder Nutzniesser/in im Grundbuch eingetragen sind.

Der Liegenschaftssteuersatz der Einwohnergemeinde Brienz beträgt zurzeit 1.5 Promille.

Schwellentelle
Die Schwellenkorporation Brienz und die Schwellenkorporation Aareboden nehmen die ihr durch die Gemeinde übertragenen Wasserbaupflichten wahr und führt Unterhalts- und Verbauungsarbeiten aus.
Zur Finanzierung dieser Aufgaben erhebt die Gemeinde Brienz im Auftrag der Schwellenkorporationen Brienz und Aareboden von Grundeigentümern von Grundstücken in Brienz die Schwellentelle.

Die Mitgliederversammlung der Schwellenkorporation Brienz hat ab dem Steuerjahr 2022 folgende Beiträge festgesetzt:

  • 0.2 Promille in der Beitragsklasse 1 (0.5 Promille bis Steuerjahr 2021)
  • 0.15 Promille in der Beitragsklasse 2 (0.375 Promille bis Steuerjahr 2021)
  • Der Minimal-Rechnungsbetrag beträgt CHF 20.00


Die Mitgliederversammlung der Schwellenkorporation Aareboden hat folgende Beiträge festgesetzt:

  • 2.0 Promille in der Beitragsklasse 1
  • 1.5 Promille in der Beitragsklasse 2
  • Der Minimal-Rechnungsbetrag beträgt CHF 20.00

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag:
08.00 – 11.00 / 15.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 – 11.00 Uhr / 15.00 – 18.00 Uhr

Nach vorgängiger Terminabsprache sind Besuche ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

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