Einfachere Zuweisungsvorschriften für besondere Massnahmen

16. Mai 2013
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung der Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule verabschiedet. Die angepasste Verordnung vereinfacht die Zuweisungsvorschriften. Damit verringert sich der Bewilligungsaufwand für die Abklärungsstellen, für die Schulleitungen und für die Lehrkräfte. Die Schulleitung soll den Spezialunterricht neu für eine Dauer von längstens vier Semestern auf Antrag der Lehrkräfte verfügen können. Dies ohne Abklärung und Antrag einer Abklärungsstelle. Der Spezialunterricht ist eine der wichtigsten besonderen Fördermassnahmen innerhalb der Volksschule. Er ergänzt den ordentlichen Unterricht. Zum Spezialunterricht gehören die integrative Förderung (Schulische Heilpädagogik), die Logopädie und die Psychomotorik.