Aktuelles aus dem Gemeinderat (Mitwirkung Bären, Sanierung Zivilschutzanlage)

25. März 2024

Mitwirkung UeO ZPP Bären
Die Überbauungsordnung zur ZPP «Bären» mit Änderung der Uferschutzplanung und UeO (Baulinienplan) Nr. 6 «Aenderdorf» ist von Mitte Januar 2024 bis Mitte Februar 2024 öffentlich aufgelegen. Für die interessierte Bevölkerung fand Anfang Februar 2024 eine Informationsveranstaltung im Gemeindehaus Dindlen statt, an welcher die Eigentümerschaft das Richtprojekt vorgestellt hat.

Während der Auflagefrist sind keine Mitwirkungen eingegangen und das Unterlagen konnten dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung eingereicht werden.

Der Gemeinderat ist erfreut, dass dieses tolle Projekt mitten in unserem Dorf umgesetzt werden soll.

 

Sanierung Zivilschutzanlage Kienholz
Die Gemeinde Brienz, die regionale Zivilschutzorganisation sowie das kantonale Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) beabsichtigen im Zusammenhang mit der zukünftigen Schutzanlageplanung die Zivilschutzanlage Kienholz weiterhin als aktiven Führungsstandort zu nutzen.

Die Anlage wurde im Jahre 1980 erbaut und in Betrieb genommen. Die Installationen und sanitären Einrichtungen sind veraltet und der Brandschutz sowie die Küche müssen den neusten Gegebenheiten angepasst werden.

Aus diesem Grund wird der Gemeinderat dem Brienzer Stimmvolk anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 die Genehmigung eines Verpflichtungskredites unterbreiten.

 

Nachkredit Neubau ARA
Ende Oktober 2023 konnte die neue ARA in Brienz mit einem Tag der offenen Tür eingeweiht werden.

Im Juni 2023 musste der Gemeinderat einen Nachkredit über CHF 282‘000.00 (1.5% der Gesamtkosten) aufgrund der Teuerung beschliessen. Trotz laufender Kosteneinsparungen und Optimierungen musste der Gemeinderat im März 2024 einen weiteren Nachkredit von CHF 765‘000.00 bewilligen. Somit wird der Kostenvoranschlag um 5.6% überschritten.

Diese Mehrkosten werden bei den Beiträgen vom Amt für Wasser und Abfall berücksichtigt. Zudem werden sich die Anschlussgemeinden Schwanden und Hofstetten an den Restkosten mit knapp CHF 27% beteiligen.

Die Abrechnung des Verpflichtungskredites wird der Gemeindeversammlung zu gegebener Zeit zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Der Gemeinderat