Zweck
Die Schwellenkorporation Aareboden nimmt als öffentlichrechtliche Körperschaft die ihr durch die Gemeindeordnung der Gemeinden Brienz, Brienzwiler und Hofstetten übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung.

Räumliche Begrenzung
Die Schwellenkorporation umfasst das Gebiet des Aarebodens vom oberen Ende des Brienzersees bis an die Gemeindegrenze von Meiringen.

Organe
Die Organe der Schwellenkorporation sind:

  • Die Stimmberechtigten, handelnd als Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand
  • Die Rechnungsprüfungsstelle
  • Das zur Vertretung der Schwellenkorporation befugte Personal

Zusammensetzung des Vorstandes
Der Vorstand setzt sich aus 7 Mitgliedern inkl. Präsident zusammen.

Präsident
Bernhard Fuchs
Mattenweg 11
3855 Brienz
079 448 16 49

Sekretär
Alexander Amacher
Stägmattsgasse 12
3855 Brienz

Rechnungsführung
Einwohnergemeinde Brienz
Finanzverwaltung
Hauptstrasse 204
3855 Brienz
033 952 22 44
finanzverwaltung@brienz.ch

Datenschutzaufsichtsstelle
Rechnungsprüfungskommission

Gefahrenkarte Brienz
Gefahrenkarte Brienz unter Reglemente

Dokumente

Name
Reglement_Schwellenkorporation_Aareboden_Tiefbauamt_genehmi.pdf Download 0 Reglement_Schwellenkorporation_Aareboden_Tiefbauamt_genehmi.pdf