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Gemeinde Brienz

Nachträgliche Öffentliche Auflage geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 2 (Hotpot)

Nachträgliche Öffentliche Auflage

Geringfügige Änderung der Uferschutzplanung Nr. 2 (Hotpot) und Festlegung Gewässerraum Cholplatz im Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Der Gemeinderat Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur nachträglichen öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen- und Vorschriften vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. Februar 2023 bis und mit 23. März 2023 bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf. Sie können während den Schalteröffnungszeiten oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz einzureichen.

Gemeinderat Brienz


Dokumente nderung_Uferschutzplan_Nr._2_vom_Februar_2023.pdf (pdf, 315.0 kB)
Uferschutzvorschriften_vom_Februar_2023.pdf (pdf, 90.8 kB)
Kurzbericht_vom_Februar_2023.pdf (pdf, 2193.8 kB)
Zonenplan_Gewasserraume_Teilplan_Nord_Ausschnitt_Cholplatz.pdf (pdf, 200.8 kB)


Datum der Neuigkeit 22. Feb. 2023