Verlängerung Planungszone "Mobilfunk"
Verlängerung Planungszone «Mobilfunk»
Die vom Gemeinderat am 11. November 2019 resp. 20. Juli 2020 nach Art. 27 RPG und Art. 62ff BauG auf die Dauer von zwei Jahren beschlossene und am 5. November 2020 vom Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigte Planungszone «Mobilfunk» umfasst den Perimeter gemäss Plan vom 11. November 2019 resp. vom 20. Juli 2020. Mit Beschluss vom 1. November 2021 hat der Gemeinderat die Geltungsdauer der Planungszone um ein Jahr resp. bis am 29. November 2022 verlängert.
Mit der Planungszone wird für den bezeichneten Perimeter die Prüfung von Vorschriften zu Antennen, namentlich des Kaskadenmodells und die Aufnahme dieser Vorschriften in die baurechtliche Grundordnung bezweckt. Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung befindet sich derzeit beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung. Diese Vorprüfung benötigt mehr Zeit als angenommen. Während der Geltungsdauer der Planungszone darf in diesem Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Die Akten zur Planungszone «Mobilfunk» liegen ab 11. November 2021 während 30 Tagen in der Bauverwaltung Brienz öffentlich auf. Die Dokumente können auch unter www.brienz.ch/aktuelles abgerufen werden. Während der Auflagefrist kann gegen die Verlängerung der Geltungsdauer der Planungszone Einsprache erhoben werden. Allfällige Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet einzureichen: Gemeinderat, Postfach 256, 3855 Brienz.
Gemeinderat