Abstimmung / WahlenÖffnungszeiten Stimmlokal
Persönlich abgestimmt werden kann in folgendem Lokal und zu folgenden Zeiten: Gemeindeverwaltung Brienz Hauptstrasse 204 Sonntag, 10.00 – 11.00 Uhr Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate sind auf der Website des Kantons und des Bundes publiziert. Die Abstimmungserläuterungen und der Abstimmungstext als Hörbuch Für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger bietet der Kanton Bern seine Abstimmungsunterlagen Abstimmungserläuterungen und Abstimmungstext - kostenlos als Hörzeitschrift an. Diese wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im international anerkannten DAISY-Format produziert und auf einer CD verschickt. Bücher und Zeitschriften im DAISY-Format können auf speziellen DAISY-Playern aber auch am PC oder auf allen MP3-fähigen CD-Playern und DVD-Playern abgespielt werden. Wenn blinde, sehbehinderte oder lesebehinderte Stimmberechtigte daran interessiert sind, die Abstimmungsunterlagen zusätzlich als DAISY-Hörzeitschrift zu erhalten, können diese abonniert werden bei: Blindenbibliothek SBS Grubenstrasse 12 8045 Zürich 043 333 32 32 medienverlag@sbszh.ch Bedingungen/Voraussetzungen Stimm- und wahlberechtigt ist jede volljährige Person, die das Schweizerbürgerrecht besitzt. In Gemeindeangelegenheiten muss die stimmberechtigte Person zusätzlich seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Brienz wohnen. Verlust, Nichterhalt Stimmausweis Wenn Ihnen der Stimmausweis verloren gegangen ist oder sie ihn per Post nicht erhalten haben, können Sie jeweils bis Dienstag vor dem Abstimmungssonntag auf der Gemeindeverwaltung ein Doppel verlangen. In diesem Fall darf nur mit dem als Duplikat bezeichneten Ausweis abgestimmt werden Brieflich abstimmen - Was ist zu beachten? -Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich. -Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu. -Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. -Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder während der Bürostunden beim Dienstleistungszentrum der Gemeinde abgeben. Das Abstimmungsmaterial muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!). Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: -ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird, -die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt, -das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält, -das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist. |