Änderung für Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen per 1. Januar 2024
Bei der Erarbeitung des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote, traten zum 1. Januar 2024 wesentliche Änderungen in Kraft, die Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen (TFO) betreffen:
- Zuständigkeitswechsel: Die Aufsicht und Bewilligung, der Tagesfamilien und TFO, die bisher von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wahrgenommen wurde, wird seit dem 1. Januar 2024 von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) übernommen.
- Meldepflicht für Tagesfamilien: Seit dem 1. Januar 2024 besteht eine Meldepflicht für alle Tagesfamilien.
- Bewilligungspflicht für Tagesfamilienorganisationen: Seit dem 1. Januar 2024 besteht für Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eine Bewilligungspflicht.