Die Altersrente wird mit dem Erreichen des Rentenalters verbindlich berechnet. Die einzelnen Berechnungselemente umfassen die anrechenbaren Beitragsjahre, die Erwerbseinkommen, sowie die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Einkommen, welche die Ehegatten und eingetragenen Partner während der Kalenderjahre der gemeinsamen Ehe / eingetragenen Partnerschaft erzielt haben, werden geteilt und je zur Hälfte angerechnet. Wird nur ein Ehegatte / Partner rentenberechtigt, werden die Einkommen ungeteilt angerechnet. Sobald auch der andere Ehegatte / Partner rentenberechtigt wird, werden beide Renten neu berechnet.

Bitte reichen Sie die Anmeldung mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug bei der AHV-Zweigstelle ein, beziehungsweise bei derjenigen Ausgleichskasse, die vor dem Renteneintritt für den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist.

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