Grenzabstände Einfriedungen, Bäume und Sträucher
Lichtraumprofil Strassenabstand, Zurückschneiden von Bàumen und Sträuchern sowie Grenzabstände von Einfriedungen, Bäumen und Sträuchern: Auszug aus dem Baureglement Anhänge C und D /Grafische Darstellungen, Ziff. 6 und 7, betr. Einfriedungen (Div. Art. GBR und EG ZGB).
Informationen
- Datum
- 5. April 2024
- Herausgeber/-in
- Bauverwaltung