Grenzabstände Einfriedungen, Bäume und Sträucher

Lichtraumprofil Strassenabstand, Zurückschneiden von Bàumen und Sträuchern sowie Grenzabstände von Einfriedungen, Bäumen und Sträuchern: Auszug aus dem Baureglement Anhänge C und D /Grafische Darstellungen, Ziff. 6 und 7, betr. Einfriedungen (Div. Art. GBR und EG ZGB).

Informationen

Datum
5. April 2024
Herausgeber/-in
Bauverwaltung

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