Waldbrandgefahr / Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot / Update vom 06. August 2026

6. August 2026

Update vom 06. August 2026 / Weiterhin Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe - Gefahrenstufe 4 "gross"

Gefahrenstufe

Trotz der Niederschläge der letzten Tage ist die Waldbrandgefahr im Kanton Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Deshalb gilt für den ganzen Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Im ganzen Kanton Bern sind Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen nach wie vor verboten.

Verhaltenshinweise

Wir rufen zur grossen Vorsicht auf! 

Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur mit grösster Vorsicht entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.

Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren laufend beurteilt.

Die Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter können sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. nachlesen.

Update vom 30. Juli 2026 / Am Donnerstagnachmittag besonders kritische Waldbrandgefahr

Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4).

Verhaltenshinweise
In Regionen mit grosser Waldbrandgefahr (Stufe 4) auf Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes (mind. 50 m Abstand) verzichten. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.
Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.

Gefahrenbeschrieb
In Regionen mit «grosser» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 4) können Brände leicht entstehen. Die Streuschicht ist vielerorts bereits wieder trocken und kann sich leicht entzünden. Die Feuerintensität und die Ausbreitung sind durch den hohen Anteil an trockenem Brandgut gross. Das Feuer brennt tief, die Flammenlänge ist gross. Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind in niederen Nadel-holzbeständen oder an Hanglagen zu erwarten. Mit Wind ist in leicht entzündbarem Brandgut und in Nadelholzbeständen Flugfeuer zu erwarten.
Achtung!: Insbesondere bei Bränden in Nadelholzbeständen in Hanglage muss mit gefährlichem Feuerverhalten gerechnet werden. Windböen führen zu einer schnellen Feuerausbreitung.


Besondere Vorkommnisse der letzten Tage
In den letzten Tagen wurden aus den Regierungsstatthalterämtern nördlich von Thun zahlreiche kleine Vegetationsbrände gemeldet. Als Hauptbrandursache werden Zigarettenstummel und Brandstiftung vermutet.


Allgemeine Lage
Die Monate März bis Juni waren besonders in der nördlichen Kantonshälfte deutlich zu trocken, zu warm und zu sonnig. Die Niederschläge an den letzten beiden Wochenenden führten nur zu einer kurzfristigen Anfeuchtung oberflächennaher Schichten. Die mittlere Luftfeuchtigkeit ist verbreitet ausserordentlich tief. Im Berner Jura, im Mittelland und in den Voralpen ist die Situation am angespanntesten.
Die Streuschicht, aber auch die obere und untere Bodenschicht sind vielerorts ausgetrocknet. Der Wald zeigt im Berner Jura, im Mittelland und in vereinzelt entlang der Voralpen Blattverfärbungen bis hin zu Laubfall. Die Felder muten vielerorts nördlich von Thun herbstlich an.


Entwicklung und Tendenz
Am Nachmittag des 30. Juli sind starke bis stürmische Windböen aus nordwestlicher Richtung zu erwarten, welche den Berner Jura, das Mittelland und die Voralpen überqueren. An den anderen Tagen herrscht schwacher bis mässiger Westwind. Die Luftfeuchtigkeit ist besonders am Do, 30. Juli rekordtief. Die Temperaturen sind mit rund 35 °C sehr heiss. Damit spitzt sich die Lage besonders in denjenigen Gebieten zu, in denen die Vegetation bereits aktuell unter Trockenstress leidet.
Bei stärkerem Wind sind dort alle Bedingungen für eine gefährliche Brandentwicklung gegeben. Besonders kritisch ist der Donnerstagnachmittag mit der aus Nordwesten überziehenden Böen-front. Brände können sich dann in diesen Gebieten auch im Wald schnell ausbreiten, gross werden und sind schwierig und aufwändig zu löschen.
Ab dem Nationalfeiertag nimmt die Bewölkung zu und die Gewittertendenz steigt etwas an, jedoch sind weiterhin keine anhaltenden flächendeckenden Niederschläge absehbar. Nach Blitzeinschlägen sind Brände oder Schwelbrände, die erst nach einigen Tagen ausbrechen, möglich.
Für die Beurteilungsperiode ist die erwartete Entwicklung passend zu Gefahrenstufe 4. Die starken Windböen sind nur von kurzer Dauer, womit ein allfälliger Brand nach Durchzug der Böenfront wieder besser zu kontrollieren wäre. Für eine Waldbrand-Gefahrenstufe 5 müsste nebst flächendeckend trockenem Brandgut (hohe Entzündbarkeit, höhere Brandintensität) auch über lange Zeit eine sehr hohe Ausbreitungsgeschwindigkeit des Feuers erwartet werden (über lange Zeit starker Wind). --> Die Bedeutung der Gefahrenstufen wird hier detaillierter beschrieben: www.waldbrandgefahr.ch/de/gefahrenstufenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Beurteilte Waldbrandgefahr in den Nachbarkantonen
Einige Nachbarkantone sind in die höchste Gefahrenstufe Waldbrand angestiegen. Dies hängt teilweise damit zusammen, dass in anderen Kantonen Massnahmen fix an die Gefahrenstufe gekoppelt sind.

Alle umliegenden Kantone haben Feuerwerksverbote sowie Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe oder absolute Feuerverbote im Freien erlassen.


Massnahmen
Anfragen zum Feuerverbot sind an das jeweilige Regierungsstatthalteramt zu richten.
Für die Feuerwehren stellt die Abteilung Naturgefahren ein Erreichbarkeitspikett zur Fachberatung Waldbrand sicher, das via Einsatzzentrale erreichbar ist.
Die Entwicklung der Waldbrandgefahr wird vom AWN fortlaufend verfolgt. Die nächste ordentliche Dispositionsbeurteilung ist per 06.08.2026 vorgesehen.

Update vom 23. Juli 2026 / Kantonsweites Feuerwerksverbot sowie Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.

Informationen

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert.

Generelles Feuerwerksverbot
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer. Feuerwerke auf Seen sind möglich.

Aufruf zu grosser Vorsicht

Ausserhalb der Feuerverbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben diese Entscheide bereits jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli / 1. August 2026 zu schaffen. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.

Weitere Informationen: www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Update vom 16. Juli 2026 / Weiterhin Gefahrenstufe 3 "erheblich"

In unserem Verwaltungskreis bleibt die Gefahrenstufe weiterhin auf 3 "erheblich". Es ist weiterhin Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten.

Update vom 9. Juli 2026 / Gefahrenstufe  3 "erheblich" / Erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien

Hitze und Trockenheit haben die Waldbrandgefahr im Kanton Bern verschärft. Sie wird derzeit als «erheblich» eingestuft (Stufe 3 von 5). Mit den prognostizierten Niederschlägen in den kommenden Tagen bleibt die Situation angespannt, sollte sich aber nicht weiter verschärfen. Deshalb sehen die Regierungsstatthalterämter in Absprache mit der Abteilung Naturgefahren des Amts für Wald und Naturgefahren derzeit von einem Feuerverbot ab.

Die Regierungsstatthalterämter und das Amt für Wald und Naturgefahren rufen zu erhöhter Vorsicht im Umgang mit Feuer auf. Bei Wind und im oder am Wald wird empfohlen, ganz auf Feuer zu verzichten. Wer ein Feuer im Freien macht, soll nur befestigte Feuerstellen nutzen. Feuerstellen müssen vor dem Verlassen vollständig gelöscht und abgekühlt werden. Sollte ein Feuer ausser Kontrolle geraten, ist unverzüglich die Feuerwehr unter 118 zu alarmieren.

Verhaltenshinweise bei Stufe «erheblich»

  • Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.

Weitere Informationen: www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Update vom 2. Juli 2026 / Gefahrenstufe 2 

Weitere Informationen: www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Gefahrenstufe  3 "erheblich" / Erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien

Hitze und Trockenheit haben die Waldbrandgefahr im Kanton Bern verschärft. Sie wird derzeit als «erheblich» eingestuft (Stufe 3 von 5). Mit den prognostizierten Niederschlägen in den kommenden Tagen bleibt die Situation angespannt, sollte sich aber nicht weiter verschärfen. Deshalb sehen die Regierungsstatthalterämter in Absprache mit der Abteilung Naturgefahren des Amts für Wald und Naturgefahren derzeit von einem Feuerverbot ab.

Die Regierungsstatthalterämter und das Amt für Wald und Naturgefahren rufen zu erhöhter Vorsicht im Umgang mit Feuer auf. Bei Wind und im oder am Wald wird empfohlen, ganz auf Feuer zu verzichten. Wer ein Feuer im Freien macht, soll nur befestigte Feuerstellen nutzen. Feuerstellen müssen vor dem Verlassen vollständig gelöscht und abgekühlt werden. Sollte ein Feuer ausser Kontrolle geraten, ist unverzüglich die Feuerwehr unter 118 zu alarmieren.

Verhaltenshinweise bei Stufe «erheblich»

  • Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.

Weitere Informationen: www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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Merkblatt Feuerverbot was gilt-de (PDF, 257 kB) Download 0 Merkblatt Feuerverbot was gilt-de