Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2022
8. Dez. 2022, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr
Informationen
- Voraussetzungen
- Eingeladen sind alle stimmberechtigten Frauen und Männer. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt ist, wer
- in der Gemeinde seit 3 Monaten wohnhaft,
- urteilsfähig und
- Schweizerbürger ist,
- und das 18. Altersjahr vollendet hat.
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