Wer einen Gastgewerbebetrieb eröffnen oder übernehmen will, muss rechzeitig das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung ausfüllen und der Gemeindeschreiberei Brienz mit den entsprechenden Beilagen einreichen.
Ob der Betrieb bewilligungspflichtig ist oder nicht, entscheidet das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli.

Überzeitbewilligungen für Gastgewerbebetriebe
Gastgewerbebetriebe dürfen ab 05.00 Uhr offen sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen.
Für höchstens 24 Verlängerungen bis spätestens 03.30 Uhr im Kalenderjahr kann das Regierungsstatthalteramt Interlaken Überzeitbewilligungen erteilten.

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