Seit 01.01.2021 ist die neue Geldspielgesetzgebung in Kraft, darunter fallen auch Lottos und Tombolas. Letztere sind aufgrund der eidgenössischen Geldspielgesetzgebung (Bundesgesetz über Geldspiele (BGS; SR 935.51 sowie Bundesverordnung über Geldspiele VGS; SR 935.511) neu meldepflichtig. (Informationsschreiben BSIG vom 11. Dezember 2020)

Veranstalter haben sich mittels elektronischen Formular online bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern zu melden.

Informationen zu der Bewilligungspflicht erhalten Sie auf der Webseite der Sicherheitsdirektion

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