Fundbüro
Das Fundbüro nimmt Fundgegenstände sowie Meldungen über verlorene Gegenstände entgegen. Die entgegengenommenen Fundgegenstände werden während einem Jahr aufbewahrt. Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird der Finder oder die Finderin nach Ablauf eines Jahres benachrichtigt, dass der Gegenstand gegen eine Aufbewahrungsgebühr von CHF 5.00 abgeholt werden kann. Die Aufbewahrungspflicht geht damit bis zum Ablauf von 5 Jahren auf den Finder oder die Finderin über. Nicht abgeholte Fundgegenstände werden nach Ablauf von 5 Jahren verwertet.