Splitting bei Scheidung
Bei der Einkommensteilung werden nur jene Kalenderjahre berücksichtigt, während welchen beide Ehegatten bei der AHV/IV versichert waren.
Einkommen, welche die Ehegatten im Jahr der Eheschliessung und im Jahr der Scheidung erzielten, werden nicht geteilt.
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Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| AHV Zweigstelle | 033 952 22 47 | ahv@brienz.ch |