Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.
Ergänzungsleistung (EL) können Personen erhalten,
  • die eine Rente aus der AHV/IV oder eine Hinterlassenenrente beziehen
  • die ein IV-Taggeld von mindestens 6 Monaten beziehen

Beim Ausfüllen der Anmeldung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Die Formulare für die Anmeldung der EL oder für eine Revision finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse www.akbern.ch

Wer eine Ergänzungsleistung ausbezahlt erhält, hat Anrecht auf die Vergütung der Krankheitskosten. Wir bitten Sie, uns 1 bis 2 mal pro Jahr die Abrechnungen der Krankenkasse abzugeben. Bei Zahnarztrechnungen (ausser bei Jahreskontrollen) wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag zur Prüfung einzureichen, sofern die Kosten über CHF 1'500.00 sind. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link (https://www.akbern.ch/private/ahviv-ergaenzungsleistungen/rueckerstattung-der-krankheitskosten/)

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