IK-Auszug (Auszug aus dem Individuellen Konto)

Viele Personen machen sich Gedanken über den Betrag ihrer zukünftigen AHV/IV-Rente. Für die Höhe der AHV/IV-Rente sind die effektiv geleisteten Beiträge und die Dauer der Beitragszahlungen massgebend. Es ist deshalb wichtig, dass die im Lohnausweis aufgeführten Beiträge vom Arbeitgeber tatsächlich mit der AHV abgerechnet wurden.

Für jede versicherte Person führen die Ausgleichskassen ein individuelles Konto, welches ständig aktualisiert wird. Es enthält alle Angaben, die massgebend sind für die Rentenberechnung, insbesondere was die Beiträge und die Zeiträume der erzielten Einkommen anbelangt.

Sie können leicht nachprüfen, ob Ihr Arbeitgeber die AHV/IV/EO-Beiträge ordentlich abgerechnet hat.

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