Alpfahrt nach Tschingelfeld / Rechte für die Ringgenberger werden vereinbart

1374
Arnold Hüninger, Ammann von Brienz, regelt in Anwesenheit von Junker Philipp und Gemeindevertretern von Ringgenberg die Rechte der Ringgenberger bei der Alpfahrt nach Tschingelfeld. Sie dürfen beim Auftrieb die erste Nacht mit ihrem Vieh in der Wychelmatte ruhen, bevor sie am nächsten Tag auf die Alp zügeln. Bei Schneefall während der Alpzeit können sie einen Tag und eine Nacht unter Balm auf der Brau abwarten. Weicht der Schnee nicht, dürfen sie in die Wychelmatte abfahren und dort drei Tage und Nächte bleiben.