Die Schulkommission besorgt nach Massgabe des übergeordneten Rechts und des Schulreglementes die der Gemeinde obliegenden Aufgaben in den folgenden Bereichen:

  • beantragt die strategische Ausrichtung des Schulwesens der Gemeinde innerhalb der Vorgaben der Erziehungsdirektion und der finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde gemäss der mittelfristigen Planung,
  • überwacht die Umsetzung der jährlichen Planung des Schulbetriebes,
  • kann zur Optimierung der Schulorganisation beantragen, die Grenze der Gebietszuteilung der Primarstufe zu verschieben oder teilweise oder ganz aufzuheben,
  • beantragt im durchlässigen Schulungsmodell der Sekundarstufe die Organisation der Real- und Sekundarklassen, insbesondere deren gemeinsamen Lektionen,
  • setzt Ziele für die Schulentwicklung und evaluiert diese,
  • ist verantwortlich für die Anstellungen der Lehrkräfte,
  • kann Anstellungen von Lehrkräften an die Schulleitung ganz oder vorübergehend delegieren,
  • kann bei besonderen Situationen nichtpädagogisch ausgebildete Personen für den Unterricht oder die Mitarbeit im Unterricht anstellen,
  • beantragt die Organisation und die Pflichtenhefte der Schulleitung,
  • beschliesst die Anzahl der Schulwochen für die Primarstufe,
  • beantragt die Schulorganisation und Pensenzuteilungen innerhalb der beschlossenen Rahmenbedingungen,
  • stellt Investitionsbegehren für die Schulanlagen,

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