Öffentliche Auflage geringfügige Änderung der Überbauungsvorschriften (Hotelzone) UeO Nr. 3 Axalp

7. April 2022

Öffentliche Auflage

Geringfügige Änderung der Überbauungsvorschriften (Hotelzone) UeO Nr. 3 „Axalp“ nach Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Der Gemeinderat Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen- und Vorschriften vorzunehmen.

Die geringfügige Änderung der Überbauungsvorschriften (Hotelzone) UeO Nr. 3 „Axalp“ liegt während 30 Tagen, vom 07. April 2022 bis und mit 09. Mai 2022 bei der Gemeinde Brienz öffentlich auf. Sie kann während den Schalteröffnungszeiten oder unter www.brienz.ch eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeinde Brienz, Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, 3855 Brienz einzureichen.

Gemeinderat Brienz

Zugehörige Objekte

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